Vollversammlung der Region amKumma
Die Vollversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins. Zur Teilnahme sind die Bürgermeister und die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden berechtigt.
Nicht in den Gemeindevorständen vertretene Parteifraktionen können einen Vertreter als nicht stimmberechtigtes Mitglied (Beobachter) in die Vollversammlung entsenden.
Aufgaben der Vollversammlung
1) Wahl des Obmannes, des Stellvertreters sowie der Rechnungsprüfer,
2) Die Genehmigung des Jahresvoranschlages, des Jahresberichts und der Jahresrechnung sowie die Entlastung der Organe und des Kassiers,
3) Die Beschlussfassung über ein regionales Gesamtentwicklungsprogramm oder über wesentliche Teile eines solchen,
4) Die Stellungnahme zu Landesentwicklungsprogrammen oder die Region „amKumma“ berührende Entwicklungsprogramme anderer Regionen,
5) Die Festsetzung der Beitragszahlungen der Mitgliedsgemeinden,
6) Entscheidungen über Rechtsgeschäfte deren Wert € 50.00,00 übersteigt,
7) Die Änderung der Satzungen,
8) Die Auflösung des Vereins.